Tätigkeit
Auf Unerwartetes vorbereitet sein
Mit dem Pool stellen die 18 Gebäudeversicherungen gemeinsam und freiwillig einen Geldbetrag bereit, mit dem sie bei einem schwereren Erdbeben wenigstens einen Teil der Gebäudeschäden auf ihren Kantonsgebieten bezahlen können.
So überweisen die Kantonalen Gebäudeversicherungen jährlich mehrere Millionen Schweizer Franken in die Pool-Kasse. Mit dem Geld aus dieser Kasse versichern sie sich bei den Rückversicherungen gegen Erdbebenschäden an Gebäuden auf ihrem Kantonsgebiet. Bei einem Erdbeben vergüten die Gebäudeversicherungen maximal zwei Milliarden Franken. Bei einem weiteren schweren Ereignis innerhalb desselben Jahres kann der Pool weitere zwei Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Insgesamt stehen somit pro Kalenderjahr für zwei Ereignisse maximal vier Milliarden Franken bereit.
Freiwillige Leistung ohne Prämien
Der Pool ist nicht eine «Erdbeben-Versicherung». Die Gebäudebesitzer bezahlen keine Prämien. Der Pool zahlt Entschädigungen nur an seine Mitglieder, nicht an die Gebäudeeigentümer. Partner der Gebäudeeigentümer ist also die entsprechende Kantonale Gebäudeversicherung.
Die Leistungen des Pools beruhen auf freiwilliger Basis.
Das Beben muss im Einzugsbereich des Pools mindestens Intensität VII erreicht haben. Der Selbstbehalt für den Hauseigentümer beträgt 10 % des Versicherungswerts des Gebäudes, mindestens aber CHF 50'000.
Die maximale Entschädigung ist abhängig vom Gesamtschaden. Reichen die zwei Milliarden Franken nicht aus, um die Schäden zu bezahlen, so werden die Vergütungen an die Hauseigentümer proportional gekürzt. Gedeckt sind Trümmer-, Feuer- und Explosionsschäden an Gebäuden als Folge eines Erdbebens.